Welche Freiflächen sind nach EEG-Flächenkulisse zulässig? Die wichtigsten Infos zu diesem Thema.

Welche Flächen gehören zur EEG-Flächenkulisse?
• Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten mit Bebauungsplan von vor dem 1. Jan 2010
• Flächen, die in einem Korridor von 200 Metern längs von Autobahnen und Schienenwegen liegen
• Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
• Bauliche Anlagen, wie versiegelte Fläche oder Aufschüttungen
• Flächen in „benachteiligten Gebieten“, aktuell in den Bundesländern Hessen, Bayern, Rheinland Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg

Was sind weitere wichtige Voraussetzungen?
• Der Netzanschluss für die neu zu errichtende Anlage muss für einen wirtschaftlichen Betrieb im Verhältnis zur Anlagengröße in möglichst naher Entfernung liegen
• Für Freiflächenanlagen ist das Baurecht anzuwenden und ein Bauantrag zu stellen.
• Falls kein Bebauungsplan vorhanden ist, muss zunächst ein sog. Bauleitverfahren angestoßen werden.

Wie unterstützt Sie Energiesysteme Groß hierbei?
• Erstellung einer Belegungsplanung und einer Netzanfrage zur Ermittlung des Netzanschlusspunktes
• Rechtliche Prüfung der Vergütungsfähigkeit
• Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsprognose
• Begleitung des Bauleitverfahren samt der Aufbereitung der notwendigen Unterlagen
• Unterstützung beim Bauantrag und notwendigen Gutachten (Blendgutachten, Umweltschutzgutachten)
• Detail- und Ausführungsplanung bis zur Baureife u.a. mit den Punkten Vermessung, Direktvermarktung und Anlagenzertifikat
• Schlüsselfertige Umsetzung Ihres Projektes
Sie haben eine Freifläche, die in Betracht kommt?
Bitte melden Sie sich bei uns und wenden sich an einen Mitarbeiter aus der Planungsabteilung (Kontakte siehe unten).
Bitte halten Sie diese Unterlagen für die Prüfung der Fläche bereit:
- Gemarkung
- Flurnummer
- Grundstücksnummer
- Lageplan (google earth)
Vielen Dank.