Gewerbesteuerbefreiung für Betreiber kleinerer PV-Anlagen

Laut Angaben des PV-Magazins hat der Gesetzgeber im Zuge des Anfang 2020 in Kraft getretenen sogenannten Jahressteuergesetzes 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) geregelt, dass rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung von der Gewerbesteuer befreit sind. Damit entfalle auch die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, hieß es.  

Aber: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachweisen

Einen kleinen Haken gäbe es laut PV-Magazin jedoch, wie der Begründung zu entnehmen sei: „Die Gewerbesteuerbefreiung hat allerdings zur Folge, dass diese Unternehmen eine Gewebesteuererklärung abzugeben haben. Hierin haben sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen,“ hieß es. Praktisch solle das jedoch „unbürokratisch durch das Ankreuzen nur weniger Felder umgesetzt werden, sodass mit einem Zeitaufwand von 15 Minuten gerechnet wird“.

Gesetz des Bundesfinanzministeriums zum Download

Das Bundesfinanzministerium hat das entsprechende Gesetz zum Download veröffentlicht.