Wir planen und bauen Ihre Photovoltaik-Anlage in bester Qualität wie für uns selbst. Wir arbeiten hierbei stets mit namhaften Herstellern der Solarbranche und ausgewählten Partnerbetrieben zusammen. Hier gibt es Einblicke ins Produktportfolio.

Photovoltaik-Module
Leistungsstarke Module sind das Herzstück einer jeden Photovoltaik-Anlage. Diese Hersteller garantieren Betriebszeiten von 20 bis zu 30 Jahren, auch bei schwierigen Witterungseinflüssen.

Speichersysteme
Der Energiespeicher macht es möglich, den von Ihrer Anlage produzierten Solarstrom genau dann zu nutzen, wenn Sie ihn brauchen: tags wie auch nachts.

Wechselrichter
Mit dem ersten Tageslicht produziert Ihre Solaranlage Strom – natürlich auch an bewölkten Tagen. Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt dabei so genannten Gleichstrom, der durch einen Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom (230 Volt) umgewandelt wird.

Ladesysteme/Wallbox
Die Elektromobilität gleich bei der Planung der Photovoltaik-Anlage mitzuplanen lohnt sich. Elektromobilität wird von der Bundesregierung mit Kaufprämie + Steuervergünstigungen gefördert, ebenso mit der Förderung einer mobilen Ladestationen. Die Wallbox kann in der Garage oder einer Außenfläche installiert werden. Auch Nachrüstungen sind kein Problem.

Montagesysteme
Welche Neigung und Ausrichtung Ihr Dach oder auch die jeweilige Freifläche hat: Wir bieten für jeden Bedarf das passende Montagesystem – natürlich nach geprüften Sicherheitsstandards.

Zählerstand erfassen
Dezember-Soforthilfe Gas
Mit der Dezember-Soforthilfe wird die Gas-Abschlagszahlung im Dezember für die Verbraucher*innen komplett ausgesetzt und durch eine staatliche Gutschrift ersetzt.
Privatkundinnen und -kunden von NATÜRLICH Gas sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil (mit Ausnahme von Kundinnen und Kunden, die das Gas zur gewerblichen Erzeugung von Strom oder Wärme nutzen) brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an Sie weitergeben.
Für den Dezember wird durch NATÜRLICH Gas kein Lastschrifteinzug erfolgen. Sollten Sie im Dezember per Überweisung trotzdem eine Abschlagszahlung leisten, wird diese von uns in der Jahresendabrechnung verrechnet. Alternativ können Sie diese auch formlos zurückfordern.
Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Gutschrift bzw. Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat.
Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs, dem Bruttoarbeitspreis und 1/12 des Bruttogrundpreises vom 1. Dezember. Sollten Sie nicht für den kompletten Dezember Gas von uns beziehen, berechnen wir Ihren Gutschriftsbetrag anteilig anhand der Liefertage.
Der Gutschriftsbetrag wird separat in Ihrer nächsten Verbrauchsrechnung ausgewiesen und wie jede Abschlagszahlung mit Ihrem Verbrauch verrechnet. Wenn Sie die exakte Höhe Ihrer Gutschrift bereits jetzt erfahren möchten oder eine andere Frage dazu haben, kontaktieren Sie uns gerne.