Ü20 Photovoltaik
Die EEG-Förderung Ihrer Solaranlage endet, was nun?
Nach 20 Jahren läuft die feste Einspeisevergütung aus. Ihre Anlage kann trotzdem weiter Strom liefern und Geld sparen. Wir zeigen Ihnen drei Wege und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher zu Ihrer Anlage passt.
Vor der Entscheidung
Erst prüfen, dann entscheiden
Welche Lösung sich lohnt, hängt vom Zustand Ihrer Module und Ihres Wechselrichters ab. Deshalb steht vor jeder Entscheidung ein ehrlicher Blick auf die Anlage.
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Erträge auswerten
Wie hat sich die Erzeugung in den letzten 5 bis 10 Jahren entwickelt? Ein deutlicher Rückgang ist ein erster Hinweis auf Verschleiß.
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Anlagencheck vom Fachbetrieb
Wir prüfen Sicherheit und Leistung, inklusive Thermografie der Modulfläche und Kontrolle der Elektrobauteile.
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Lösung wählen
Auf Basis des Prüfberichts entscheiden Sie: weiter einspeisen, auf Eigenverbrauch umrüsten oder modernisieren.
ESG Anlagencheck
Prüfung inklusive Thermografie der Modulfläche (DC) und der Elektrobauteile (AC), mit Prüfbericht.
Ihre Optionen
Drei Lösungen für Ihre Ü20-Anlage
Ist die Anlage technisch in Ordnung, kommen Weiterbetrieb oder Umrüstung in Frage. Gibt es Defekte oder lässt die Leistung stark nach, ist die Modernisierung meist der bessere Weg.
Weiterbetrieb als Volleinspeisung
Die Anlage speist wie bisher den gesamten Strom ins Netz ein.
Vorteil
Kein Umbau nötig, einfache Weiterführung.
Nachteil
Geringere Einnahmen als früher, wirtschaftlich oft wenig attraktiv.
Umrüstung auf Eigenverbrauch
Sie nutzen Ihren Solarstrom selbst und speisen nur den Überschuss ein.
Vorteil
Mehr Eigenverbrauch, höhere Unabhängigkeit vom Stromnetz.
Nachteil
Investition in den Umbau und gegebenenfalls in Speicher und Steuerung.
Modernisierung zur Neuanlage
Alte Module und Wechselrichter werden durch moderne Komponenten ersetzt.
Vorteil
Deutlich höherer Ertrag auf gleicher Fläche.
Nachteil
Höhere Investition, die sich langfristig rechnet.
Lösung 1
Weiterbetrieb als Volleinspeiseanlage
Zeigt der Anlagencheck, dass Module und Wechselrichter in Ordnung sind, kann Ihre Anlage weiterhin den gesamten Strom ins Netz einspeisen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Strom noch bis mindestens Ende 2032 abzunehmen und zu vergüten.
Sie erhalten dafür eine sogenannte Anschlussvergütung. Sie richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar und ist auf höchstens 10 ct/kWh gedeckelt. Davon wird eine Pauschale für die Vermarktung abgezogen, deren Höhe die Bundesnetzagentur jedes Jahr neu festlegt. Mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) halbiert sich dieser Abzug.
- Kein Umbau nötig
- Vergütung schwankt mit dem Strommarkt
- Wirtschaftlich oft wenig attraktiv
Jahresmarktwert Solar 2025
4,8 ct/kWh
zum Vergleich 2024: 4,624 ct/kWh, 2023: 7,2 ct/kWh
Abzug für die Vermarktung 2025
0,72 ct/kWh
mit Smart Meter halbiert auf 0,36 ct/kWh
Quelle: Netztransparenz.de, Marktwertübersicht. Abzugsbetrag laut Bundesnetzagentur, Stand 2025.
Lösung 2
Umrüstung auf Eigenverbrauch
Ist die Anlage technisch in Ordnung, lässt sie sich auf Eigenverbrauch umrüsten. Sie nutzen Ihren Solarstrom dann zuerst selbst und sparen teuren Netzstrom. Für den Überschuss zahlt der Netzbetreiber bis mindestens Ende 2032 weiterhin den Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungspauschale.
Für die Umstellung ist eine Anpassung im Zählerschrank nötig. Der Aufwand hängt stark von der Situation vor Ort ab. Auf Wunsch rüsten wir einen Batteriespeicher nach, mit einem Energiezähler sehen Sie Erzeugung und Verbrauch übersichtlich in einer Onlineplattform.
- Mehr Eigenverbrauch, weniger Strombezug
- Speicher nachrüstbar
- Visualisierung über ein Onlineportal
Umbau in einfachen Fällen
500 bis 800 €
Anpassung im bestehenden Zählerschrank, inklusive Mehrwertsteuer
Umbau mit neuem Zählerschrank
3.000 bis 4.000 €
wenn der vorhandene Zählerschrank nicht mehr ausreicht, inklusive Mehrwertsteuer
Richtwerte inklusive Mehrwertsteuer, die genauen Kosten ermitteln wir nach einem Termin vor Ort.
Lösung 3
Modernisierung: aus alt wird neu
Zeigt der Anlagencheck Probleme oder Defekte an Modulen oder Wechselrichter, ist die Modernisierung meist die beste Wahl. Wir ersetzen alte Module und Wechselrichter durch moderne, leistungsfähigere Komponenten. Neue Module liefern auf gleicher Fläche oft doppelt so viel Leistung.
Eine vollständig erneuerte Anlage gilt als Neuanlage. Sie entscheiden frei zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung, es gilt das EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Leistung auf gleicher Dachfläche
oft doppelt so viel
im Vergleich zu Modulen von vor 20 Jahren
Inbetriebnahme ab 2027
Für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 gibt es nach dem Entwurf des EEG 2027 keine feste Vergütung mehr, sondern eine Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung. Nutzen Sie alle Vorteile der Direktvermarktung
Für alle Lösungen gilt
Daran sollten Sie denken
Netzbetreiber informieren
Meldungen und Anträge beim zuständigen Netzbetreiber stellen, bevor sich etwas an der Anlage ändert.
Marktstammdatenregister
Die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen oder den bestehenden Eintrag aktualisieren.
Versicherung prüfen
Den Versicherungsschutz prüfen und bei Umbau oder Modernisierung gegebenenfalls anpassen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten zu Ü20-Anlagen
Was passiert, wenn meine Solaranlage aus der EEG-Förderung fällt?
Die Anlage darf weiterlaufen. Der Netzbetreiber nimmt den Strom noch bis mindestens Ende 2032 ab und zahlt eine Anschlussvergütung, die sich nach dem Jahresmarktwert Solar richtet. Sie liegt aber meist deutlich unter der bisherigen festen Vergütung.
Wie hoch ist die Anschlussvergütung für Ü20-Anlagen?
Sie entspricht dem Jahresmarktwert Solar, gedeckelt auf 10 ct/kWh, abzüglich einer Vermarktungspauschale. 2025 lag der Jahresmarktwert Solar bei rund 4,8 ct/kWh, 2024 bei 4,624 ct/kWh und 2023 bei 7,2 ct/kWh. Der Abzug betrug 2025 0,72 ct/kWh, mit Smart Meter die Hälfte.
Lohnt sich die Umrüstung auf Eigenverbrauch?
Meist ja, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Der Umbau im Zählerschrank kostet in einfachen Fällen 500 bis 800 €, mit neuem Zählerschrank 3.000 bis 4.000 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrem Verbrauch und dem Zustand der Anlage ab.
Kann ich bei meiner alten Anlage einen Speicher nachrüsten?
Ja, bei der Umrüstung auf Eigenverbrauch lässt sich ein Batteriespeicher nachrüsten. Er speichert den Mittagsüberschuss für den Abend und erhöht so Ihren Eigenverbrauch.
Bekomme ich nach einer Modernisierung wieder eine EEG-Förderung?
Eine vollständig erneuerte Anlage gilt als Neuanlage, für sie gilt das EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Bei Inbetriebnahme bis Ende 2026 ist das die feste Vergütung über 20 Jahre. Ab 2027 sieht der Gesetzentwurf eine Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung vor.
Was muss ich bei jeder Lösung erledigen?
Sie müssen Änderungen beim Netzbetreiber melden, den Eintrag im Marktstammdatenregister aktualisieren und Ihren Versicherungsschutz prüfen.
Anlagencheck anfragen
Wir prüfen Ihre Ü20-Anlage
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, gerne mit Baujahr und Leistung Ihrer Anlage. Wir melden uns, vereinbaren einen Termin für den Anlagencheck und besprechen danach mit Ihnen, welche Lösung sich für Sie lohnt.