ESG informiert: WIBank PV-Anlagen-Darlehen

Das Wichtigste zum Darlehensprogramm

1,00 % p.a. Zinszuschuss
10 Jahre Kreditlaufzeit
Darlehen für Vorhaben von 10.000 Euro bis 50.000 Euro
keine Sicherheiten notwendig
Einbau der PV-Anlage durch ein Fachunternehmen

Das Darlehensprogramm zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Wohnimmobilien, die sich im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern befinden, wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Partnerschaft mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Ziel dieses Programms ist es, mit zinsverbilligten Darlehen den dezentralen Ausbau von Photovoltaikanlagen voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Fördergegenstand des Programms
In die Förderung eingeschlossen sind der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kW inklusive Anschluss ans Stromnetz.

Auch der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik in Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs sind förderfähig.

Wer kann das Darlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich private Bauherren und Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Gesellschaften, inklusive GbRs, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf das Darlehen muss vor dem Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank eingereicht werden.

Konditionen des Darlehens
Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert und unterliegt den zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätzen der WIBank. Eine außerplanmäßige Tilgung ist nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Das Darlehen kann in einer Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro pro Projekt beantragt werden und muss auf volle 100 Euro aufgerundet werden. Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Darlehens betragen 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. In diesem Jahr sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu zahlen. Danach erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in gleich hohen Raten jeweils vierteljährlich zum Quartalsende. Für den nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 2. Bankarbeitstag und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.

Das Land Hessen gewährt zusätzlich eine Zinsvergünstigung von 1,00 % p. a. für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren aus seinen Mitteln. Dabei darf der Zinssatz des Darlehens durch die Zuschussgewährung nicht unter 0,00 % p. a. sinken. Die Zahlung erfolgt nachschüssig zu den festgelegten Leistungsterminen.

Voraussetzungen für den Darlehen
Die Höhe des Darlehens ist auf 90 % der Gesamtinvestitionskosten begrenzt.
Es muss mindestens 10 % liquides Eigenkapital nachgewiesen und eingebracht werden. Die Maßnahmen dürfen ausschließlich auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie durchgeführt werden. Die geförderte Photovoltaikanlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Die Anlage muss so dimensioniert sein, um den Strombedarf der jeweiligen Betreiber zu decken. Nur eine begrenzte Menge nicht selbst genutzten Stroms darf ins Netz eingespeist werden.

Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden.

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann auf maximal 24 Monate verlängert werden. Wenn die vollständige Abruffrist verstrichen ist, reduziert sich das Darlehen um die nicht abgerufenen Restdarlehensmittel. In einem solchen Fall behält sich die WIBank laut Programmbedingungen alle im Vertrag festgelegten und gesetzlich verankerten Rechte vor.
Dies trifft entsprechend ebenso zu, wenn aus anderen, nicht von der WIBank zu verantwortenden Gründen, die Auszahlung endgültig unterbleibt. Die Maßnahmen sind unverzüglich abzuschließen und das Darlehen bei der WIBank vollständig abzurufen. 

Antragsverfahren
Die Antragstellung sowie das Abruf- und Verwendungsnachweisverfahren erfolgen online unter www.wibank.de über das Kundenportal der WIBank. Der Zinszuschuss muss gemeinsam mit dem Darlehen explizit beantragt werden.

Auszahlung des Darlehens
Die Auszahlung erfolgt in höchstens zwei Tranchen. Die erste Auszahlung kann nach Vorlage der Anzahlungsrechnung der PV-Anlage, die zweite Auszahlung nach Fertigstellung der PV-Anlage erfolgen. Die Auszahlungsanträge sind an die WIBank zu richten. Den entsprechenden Anträgen sind die geforderten Nachweise beizufügen.

Bürgschaft des Landes Hessen
Sofern die Voraussetzungen nach den jeweilig gültigen Bürgschaftsbestimmungen im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen, verbürgt das Land Hessen das ausgereichte Darlehen in voller Höhe. Auf eine dingliche Besicherung der Bürgschaft wird verzichtet.

Zweckentsprechende Verwendung
Die zweckentsprechende Verwendung des Darlehens muss durch Rechnungen und die Abnahme der PV-Anlage durch einen Fachbetrieb bei der WIBank eingereicht werden. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung kann das Darlehen samt Zinszuschuss gekündigt und zurückgefordert werden. Der Darlehensnehmer hat der WIBank denjenigen Schaden zu ersetzen, welcher ihr aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. 

Rückforderung des Zinszuschusses
Der Zinszuschuss wird (teilweise) zurückgefordert, wenn der Darlehensnehmer gegen Bedingungen des Darlehensvertrages und/oder gegen Bedingungen in der Vereinbarung des Zinszuschusses verstößt
. In diesem Fall wird neben der Rückforderung des bereits ausgezahlten Zinszuschusses auch die weitere Auszahlung des Zinszuschusses eingestellt. Die Rückforderung des Zinszuschusses führt nicht zwingend zur Kündigung des Darlehens. Wird das durch den Zinszuschuss geförderte Darlehen gekündigt und zurückgefordert, ist der geleistete Zinszuschuss ab dem Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Darlehensbestimmungen zurückzuzahlen.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich. Bei Kombination mit weiteren Förderprodukten ist eine Überfinanzierung auszuschließen.

Subventionserhebliche Angaben
Im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung werden von der WIBank Informationen erhoben, die subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind (subventionserhebliche Tatsachen). Die vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angabe oder unterlassene Mitteilung von subventionserheblichen Tatsachen ist nach den vorgenannten Vorschriften strafbar. 

Beihilferechtliche Rahmenbedingungen 
Fördermaßnahmen nach diesem Förderprogramm stellen keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Kein Rechtsanspruch 
Ein Rechtsanspruch auf Darlehenszusage besteht nicht. Die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und des zur Verfügung stehenden Bürgschaftsrahmens getroffen.

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen kann im Einzelfall Ausnahmen von diesen Programmbedingungen zulassen. Das Darlehensprogramm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Quelle: WIBank https://www.wibank.de/wibank/pv-anlagen-darlehen

Keyfacts

• Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW

• Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage

• Antragsberechtigt sind private Bauherren und private Eigentümer (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten
Wohnimmobilien in Hessen.

• Die Gewährung des Darlehens ist auf eine Höhe von 90 % der Gesamtinvestitionskosten begrenzt. Es sind mindestens 10 % liquides Eigenkapital nachzuweisen und einzubringen.

• Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.